Was sagt das Bundesministerium des Innern (BMI) dazu?


Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge. Die beihilfeberechtigte Person muss daher für die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten für Behandlungen, Medikamente und Ähnliches selbst aufkommen. In der Regel wird deshalb eine entsprechende private Krankenversicherung abgeschlossen.

Als oberster Dienstherr aller Bundesbediensteten ist das Ministerium auch maßgeblich für die Erstellung der Liste der beihilfefähigen Höchstsätze zuständig. Es sei, so schreibt die Pressestelle des Ministeriums, bereits seit langer Zeit Politik der Bundesregierung, Veränderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung - soweit dies im Hinblick auf die Strukturunterschiede der beiden verschiedenen Systeme möglich ist - wirkungsgleich auf das Beihilferecht zu übertragen. Sprich: Wenn Mitglieder in der GKV Zuzahlungen leisten müssen, dann soll das bitte auch für Beihilfeberechtigte gelten.

Als Beihilfeberechtigter / Beihilfeberechtigte ist man von einer sogenannten Zuzahlung, wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt, befreit. Das Bundesministerium des Innern (BMI) sieht die Kostenübernahme / Höchstsätze als Nettobeträge an. Hierbei haben sie sich den Sätzen der GKV - gesetzlichen Krankenversicherung angenähert und treten hier als Dienstherr und Arbeitgeber auf und zahlen somit ihren Arbeitgeberanteil. Dieses bedeute, dass die Sätze der Beihilfe bewusst gering gehalten werden, sodass der / die beihilfeberechtigte Person einen Eigenanteil / Eigenbeteiligung tragen muss. Oder sich zusätzlich versichern muss.


Wie können Sie sich vor Überraschungen schützen?

Als Inhaber und Physiotherapeut einer Privatpraxis für Physiotherapie ist man nicht an Rahmenverträgen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Beihilfe gebunden. Es sollte auch hier ein gesunder Mittelweg für Versicherte und die Physiotherapie gefunden werden, um gemeinsam ein positives Ergebnis zu erreichen. Hierfür arbeite ich in meiner Praxis für Physiotherapie mit einer offenen Kommunikation und einem Honorarvertrag. Indem du als Patient alle Kosten vor Therapiebeginn erklärt bekommst. Um dir von Beginn an einen transparenten Einblick über Kosten und Therapiezeit zu ermöglichen.

Warum ist ein Honorarvertrag wichtig?

Ein Honorarvertrag ist eine gegenseitige Absicherung zwischen zwei Vertragspartnern, in diesem Fall zwischen dir als Patient und meiner Privatpraxis für Physiotherapie & Sportphysiotherapie. In dem alle Eckpunkte eines Vertrags sowie die Kosten und Zahlungsfristen enthalten sind.

Die Kosten sollten klar erklärt und nachvollziehbar sein und vor einer Therapie gemeinsam besprochen werden. Hierbei kannst du dir als Patient eine Übersicht der Kosten machen und den zeitlichen Aufwand einer Therapieeinheit.

Als Physiotherapeut in meiner Privatpraxis für Physiotherapie & Sportphysiotherapie arbeite ich zielorientiert mit dir als Patient an deinem aktuellen Problem. Hierbei geht es nicht nur, die aktuellen Probleme zu behandeln, viel mehr geht es um die Ursache deines Problems.  Um dich als Physiotherapeut und Sportphysiotherapeut bestmöglich zu unterstützen, habe ich in meiner Privatpraxis für Physiotherapie eine flexible Behandlungszeit. Diese Behandlungszeit richtet sich je nach Verordnung auf deinem Rezept und kann individuell angepasst werden.

Um dir die Zeit zu geben, die du für einen erfolgreichen Weg brauchst.

Diese Form der offenen Kommunikation ist die Basis für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.